Landesbegegnung „Jugend jazzt für Jazzorchester“ mit dem Škoda Jazzpreis 2009“
Mecklenburg-Vorpommern 2009
Ausschreibung
für die 8. Bundesbegegnung
„Jugend jazzt für Jazzorchester mit dem Škoda Jazzpreis 2010“ in Bingen
14. November 2009
im Goethe-Gymnasium
der Landeshauptstadt Schwerin
Förderung durch Jazz
Jazz ist ein wesentlicher Bestandteil der weltumspannenden Musikszene. Seine Sprache ist international und kennt keine Grenzen. Als kommunikative und spontane Musik fördert Jazz die individuelle musikalische Entwicklung. Jazz ermöglicht spannende und Persönlichkeit bildende Gruppen- und Gemeinschaftserlebnisse in Verbindung mit dem eigenen musikalischen Fortschritt. Die ersten praktischen Erfahrung mit Jazz machen junge Leute vorwiegend in Schulen und Jazz-Combos an Musikschulen und ähnlichen Einrichtungen.Veranstalter
Der Landesmusikrat Mecklenburg-Vorpommern e.V. ist Träger und Veranstalter der Landesbegegnung „Jugend jazzt für Jazzorchester mit dem Škoda Jazzpreis 2010“ in Zusammenarbeit mit der Škoda Auto Deutschland GmbH und dem Deutschen Musikrat. Mit diesem Zusammenschluss kann dieser Wettbewerb nun unter dem Dach des Deutschen Musikrates alle zwei Jahre als „Bundesbegegnung Jugend jazzt für Jazzorchester“ stattfinden. Beginnend 2010.Landesbegegnung
Die Landesbegegnung richtet sich nach der Bundesausschreibung des Deutschen Musikrates.
Die Landesbegegnung „Jugend jazzt für Jazzorchester mit dem Škoda Jazzpreis 2010 “ Mecklenburg-Vorpommern findet am
14. November 2009 im Musikgymnasium – Goethe-Gymnasium der Landeshauptstadt Schwerin statt.
Die Vorspiele und das Abschlusskonzert sind öffentlich und mit freiem Eintritt.
für den Landeswettbewerb
Zugelassen sind Mitwirkende, die nach dem 1.6.1988 geboren wurden.
Teilnahmeberechtigt sind Jugend- und Schülerbigbands mit mindestens 12 Mitwirkenden gemäß den Ausschreibungsbedingungen des Deutschen Orchesterwettbewerbes in der Sparte Jugendbigbands, d.h.
Der Anteil der Nicht-Laien im Orchester darf – inkl. kurzfristiger Aushilfen und erwachsener Spieler im Jugendjazzorchester, die vor dem 1.6.1988 geboren sind – maximal 10 % der Mitwirkenden betragen. Nicht-Laien sind Personen, die in einer musikalischen Berufsausbildung stehen oder diese angeschlossen haben.
Teilnahmeberechtigt sind Jazzorchester aller Stilbereiche und Besetzungsvarianten. Jede Stimme bei den Bläsern darf nur einfach besetzt sein.
Die Wettbewerbsbeiträge müssen durch rhythmische Gestaltung, Sound und improvisierte Teile nach heutigem Erkenntnisstand als Jazz oder vorwiegend jazz-geprägt definierbar sein.
Jedes Orchester trägt mindestens drei Stücke unterschiedlichen Charakters vor.
Für die Bewertung ist die Gesamtleistung des Jazzorchesters entscheidend, nicht allein die Leistung einzelner Solisten.
Die Vortragsdauer des Wettbewerbsprogramms muss mindestens 15 und maximal 25 Minuten Dauer reine Spielzeit betragen. Innerhalb dieses Zeitrahmens wird die Spieldauer bei der Leistungsbewertung nicht berücksichtigt.
Die beteiligten Jazzorchester legen Partituren ihres Wettbewerbsprogramms in fünffacher Ausfertigung vor.
Die zugelassenen Jazzorchester verpflichten sich, dem Veranstalter eine technisch und akustisch einwandfreie Demo-Aufnahme, lesbares und ansprechendes Informationsmaterial und ein zur Veröffentlichung geeignetes Foto zur Verfügung zu stellen.
Von den Teilnehmerorchestern werden erwartet:
- die Anwesenheit für die gesamte Dauer der Landesbegegnung
- ihre Teilnahme an den Werkstattgesprächen
- evt. Auftritt im Abschlusskonzert.
- Die Teilnehmer erklären ihr Einverständnis für honorarfreie Aufzeichnungen von Bild- und Tonaufnahmen am Wettbewerbstag.
Aus Gründen der Vergleichbarkeit steht allen Jazzorchestern dieselbe Mikrofonanlage zur Verfügung mit folgender Ausstattung:
Mikrofonabnahme des Konzertflügels, bis zu vier Mikrofone für Solisten und zum Klangausgleich (z.B. Flöten), Monitoranlage.
Für die Bedienung der Beschallungsanlage steht ein Tontechniker zur Verfügung.
Ein Konzertflügel wird vom Veranstalter zur Verfügung gestellt. Alle übrigen Instrumente einschließlich der dazugehörenden Verstärker sind von den Jazzorchestern mitzubringen
Nicht-Teilnahme ohne ausreichende Begründung führt zur Disqualifizierung.
Mit ihrer Unterschrift bei der Anmeldung anerkennen die zugelassenen Bands diese Teilnahmebedingungen und verpflichten sich zu deren Einhaltung.
So genannte „Auswahlorchester“, darunter z.B. die jeweiligen „Landesjugendjazzorchester“, sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Jury
Die Jury setzt sich aus renomierten Jazzdozenten/-dozentinnen, Jazzprofessoren und Persönlichkeiten der Jazzszene zusammen. Sie bewerten die Teilnehmer nicht nur, sondern stehen ihnen auch in Werkstattgesprächen zur Verfügung.Die Entscheidung der Jury ist unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Fördermassnahmen
Die Preisträgerbigband wird zur Bundesbegegnung 2010 des Deutschen Musikrates nach Bingen eingeladen.Als Fördermassnahmen können Workshops veranstaltet werden, bei denen namhafte Dozenten und Dozentinnen mit den Wettbewerbsbigbands arbeiten.
Preisgelder werden nicht gezahlt.
Haftung
Der Veranstalter haftet nicht für Personen- und Sachschäden, die im Zusammenhang mit Veranstaltungen der Landesbegegnung „Jugend jazzt“ stehen.Anmeldung
Anmeldungen sind schriftlich auf dem Anmeldeformular zu richten an:
Landesmusikrat Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Katharina Dohse-Rietzke
Apothekerstr. 28
19055 Schwerin
Tel.: 0385-5574441
Fax: 0385-5574439
Mail: k.dohse@landesmusikrat-mv.de
Anmeldeschluss für die Landesbegegnung
„Jugend jazzt für Jazzorchester – Škoda Jazzpreis 2010“
ist der 14. Oktober 2009.